


Zur Abgrenzung von Entschädigungsbürgschaft und Schuldbeitritt.
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- OEBABand 67
- Inhalt:
- Rechtsprechung des OGH
- Umfang:
- 1584 Wörter, Seiten 294-295
20,00 €
inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download




-
§§ 914, 915, 1347, 1348 ABGB. Die Entschädigungsbürgschaft ist im Zweifel eine Ausfallsbürgschaft, sodass sich der Hauptbürge erst dann beim Entschädigungsbürgen regressieren kann, wenn Klage und Exekutionsführung gegen den Hauptschuldner vergeblich waren. Den Parteien stehen abweichende Vereinbarungen frei.
-
- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
-
- OGH, 20.11.2018, 10 Ob 84/18b
- oeba-Slg 2019/2560
§§ 914, 915, 1347, 1348 ABGB. Die Entschädigungsbürgschaft ist im Zweifel eine Ausfallsbürgschaft, sodass sich der Hauptbürge erst dann beim Entschädigungsbürgen regressieren kann, wenn Klage und Exekutionsführung gegen den Hauptschuldner vergeblich waren. Den Parteien stehen abweichende Vereinbarungen frei.
- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
- OGH, 20.11.2018, 10 Ob 84/18b
- oeba-Slg 2019/2560