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Zur Abgrenzung von Entschädigungsbürgschaft und Schuldbeitritt.

Autor

Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus
eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
OEBABand 67
Inhalt:
Rechtsprechung des OGH
Umfang:
1584 Wörter, Seiten 294-295

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§§ 914, 915, 1347, 1348 ABGB. Die Entschädigungsbürgschaft ist im Zweifel eine Ausfallsbürgschaft, sodass sich der Hauptbürge erst dann beim Entschädigungsbürgen regressieren kann, wenn Klage und Exekutionsführung gegen den Hauptschuldner vergeblich waren. Den Parteien stehen abweichende Vereinbarungen frei.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • OGH, 20.11.2018, 10 Ob 84/18b
  • oeba-Slg 2019/2560

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