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Heft 10, Oktober 2018, Band 32
Zur Änderung der Statuten des Hauptvereins, die sein Verhältnis zu einem Zweigverein betrifft
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 32
- Rechtsprechung, 873 Wörter
- Seiten 586-587
- https://doi.org/10.33196/wbl201810058601
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inkl MwStVereinsbeschlüsse unterliegen der Überprüfung durch die ordentlichen Gerichte darauf hin, ob sie in formeller und materieller Hinsicht den Statuten und den allgemeinen Vorschriften zwingenden Rechts entsprechen. Auch der Satzung entsprechende Vereinsbeschlüsse unterliegen jedenfalls insoweit der gerichtlichen Überprüfung, als grundlegende Verfahrens-regeln missachtet werden oder der Beschlussinhalt gesetz- oder sittenwidrig ist.
Es ist dem Hauptverein möglich sich im Wege einer Statutenänderung aus dem Verhältnis Hauptverein/Zweigverein „herauszulösen“.
- OGH, 18.07.2018, 5 Ob 94/18m
- § 7 VerG
- OLG Wien, 22.03.2018, 15 R 175/17s-49
- WBl-Slg 2018/184
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
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