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Zur Aktivlegitimation einzelner Wohnungseigentümer auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Dienstbarkeit

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 38
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
2384 Wörter, Seiten 127-130

30,00 €

inkl MwSt

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Die Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit von Mietverträgen und Nutzungsvorbehalten nach § 38 Abs 1 Z 1 WEG 2002 steht an sich jedem WE-Bewerber und späteren Wohnungseigentümer zu, sodass auch einzelne Wohnungseigentümer zur Klageführung selbst betreffend Vereinbarungen aktivlegitimiert sind, die auch für weitere Wohnungseigentümer gelten.

Diese Rechtsprechungsgrundsätze sind aber dann nicht anzuwenden, wenn es bei der zu beseitigenden Vereinbarung um eine einverleibte Grunddienstbarkeit geht, zumal eine relative Nichtigkeit einer einverleibten Grunddienstbarkeit nur gegenüber einem von mehreren Anteilseignern materiell-rechtlich nicht in Betracht kommt.

  • Höllwerth, Johann
  • OGH, 30.08.2024, 5 Ob 108/24d, Zurückweisung der ordentlichen Revision
  • LG Feldkirch, 2 R 42/24b
  • BG Bludenz, 3 C 316/22y
  • WOBL-Slg 2025/29
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 523 ABGB
  • § 38 WEG

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