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Zur analogen Anwendung des § 17 Abs 5 PSG auf Fälle, in denen die Privatstiftung nicht mit einem Vorstandsmitglied persönlich, sondern mit einer Gesellschaft, bei der ein Vorstandsmitglied einziger Gesellschafter und Geschäftsf...

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§ 17 Abs 5 PSG ist analog auf jene Fälle anzuwenden, in denen die Privatstiftung nicht mit einem Vorstandsmitglied persönlich, sondern mit einer Gesellschaft, bei der ein Vorstandsmitglied einziger Gesellschafter und Geschäftsführer ist, Rechtsgeschäfte abschließt. Auch solche Rechtsgeschäfte bedürfen der Genehmigung aller übrigen Mitglieder des Stiftungsvorstands und des Gerichts. Das Rechtsgeschäft ist bis zur gerichtlichen Genehmigung oder ihrer Versagung schwebend unwirksam.

  • § 167 Abs 3 ABGB
  • WBl-Slg 2017/128
  • § 865 ABGB
  • LG Krems, 27.08.2015, 3 Cg 22/14v-22
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 17 Abs 5 PSG
  • OLG Wien, 22.12.2015, 5 R 175/15i-26
  • OGH, 27.04.2017, 2 Ob 52/16k

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