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Heft 12, Dezember 2018, Band 66
Zur Anfechtbarkeit von Beschlüssen im Zuge der Inventarisierung des Nachlasses.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 66
- Rechtsprechung des OGH, 1461 Wörter
- Seiten 901-902
- https://doi.org/10.47782/oeba201812090101
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inkl MwSt§§ 45, 165, 166, 167, 168, 169 AußStrG; § 7a GKG. Beschlüsse, die im Verfahren zur Errichtung des Inventars gefasst werden, haben grundsätzlich verfahrensleitenden Charakter und sind daher nicht selbständig anfechtbar. Ihre Richtigkeit kann in gewissen Fällen mittelbar dadurch überprüft werden, dass eine Partei nach Errichtung des Inventars einen Antrag nach § 166 Abs 2 AußStrG oder einen auf formale Mängel des Inventars (Substanzlosigkeit, fehlende Nachvollziehbarkeit, Missachtung der Rahmenbedingungen für die Bewertung) gestützten Antrag nach § 7a GKG stellt. Über solche Anträge ergehende Beschlüsse sind nach den allgemeinen Grundsätzen anfechtbar.
- Kellner, Markus
- Bollenberger, Raimund
- oeba-Slg 2018/2535
- OGH, 26.06.2018, 2 Ob 64/18b2 Ob 65/18z
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