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- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 27
- Rechtsprechung, 2255 Wörter
- Seiten 653-655
- https://doi.org/10.33196/wbl201311065301
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inkl MwStDer Entlastungsbeschluss ist eine Ermessensentscheidung der Gesellschafter.
Der Beschluss ist daher nicht schon deshalb anfechtbar, weil die Entlastung wegen einer Pflichtwidrigkeit des Geschäftsführers hätte verweigert werden können, wohl aber bei einem missbräuchlichen Stimmverhalten der Mehrheit oder wenn die Entlastung wegen der Schwere der Pflichtwidrigkeit unvertretbar ist.
Anfechtbar ist der Entlastungsbeschluss auch, wenn die Gesellschafter kraft Treuepflicht verpflichtet gewesen wären, einen Beschluss nach § 35 Abs 1 Z 6 GmbHG zu fassen, wie im Fall, dass der Verzicht auf Ersatzansprüche gegen die Organmitglieder unternehmerisch nicht vertretbar ist.
- § 35 Abs 1 GmbHG
- OGH, 28.08.2013, 6 Ob 22/13y
- OLG Innsbruck, 10.01.2013, 1 R 212/12d-29
- LG Innsbruck, 31.08.2012, 69 Cg 56/11a-25
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2013/237
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