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Zur Angemessenheitsprüfung bei der Verrechnung von pauschalierten Verwaltungskosten nach der ERVO
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 27
- Rechtsprechung, 810 Wörter
- Seiten 50-51
- https://doi.org/10.33196/wobl201402005001
30,00 €
inkl MwStWerden im Anwendungsbereich des § 6 Abs 1 Z 1 und Z 3 ERVO 1994 mit dem Nutzungsberechtigten vereinbarte und die dort jeweils genannten Beträge nicht übersteigende Ansätze zugrunde gelegt, dann ist damit (im Hinblick auf § 6 Abs 3 ERVO 1994) der Nachweis der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit erbracht und eine Angemessenheitsprüfung findet insoweit nicht mehr statt.
- WOBL-Slg 2014/16
- OGH, 06.06.2013, 5 Ob 209/12i
- LG Salzburg, 22 R 435/11s
- Miet- und Wohnrecht
- § 6 Abs 1 ERVO
- BG St. Johann im Pongau, 3 Msch 1/11h
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