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wohnrechtliche blätter

Heft 3, März 2016, Band 29

Bittner, Ludwig

Zur Anmerkung der Zusage der Einräumung des Wohnungseigentums nach § 40 Abs 2 WEG 2002

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Die Anmerkung der Zusage der Einräumung des Wohnungseigentums nach § 40 Abs 2 WEG 2002 verschafft nicht das Recht selbst, sondern nur die Anwartschaft auf einen bestimmten Rang des späteren Bucheintrags. Daher sind die gem § 40 Abs 2 WEG 2002 angemerkten Wohnungseigentumsbewerber noch nicht Buchberechtigte und können durch Eintragungen, die die zu ihren Gunsten erfolgte Anmerkung gemäß § 40 Abs 2 WEG 2002 unberührt lassen, auch nicht in einem bücherlichen Recht beeinträchtigt.

  • Bittner, Ludwig
  • LG Salzburg, 53 R 278/14k
  • § 40 Abs 2 WEG
  • Miet- und Wohnrecht
  • WOBL-Slg 2016/34
  • BG Zell am See, 2891/2013
  • OGH, 14.07.2015, 5 Ob 70/15b – Zurückweisung des Revisionsrekurses

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