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Zur Anmerkung der Zusage der Einräumung des Wohnungseigentums nach § 40 Abs 2 WEG 2002
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 29
- Rechtsprechung, 1388 Wörter
- Seiten 111-112
- https://doi.org/10.33196/wobl201603011101
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inkl MwStDie Anmerkung der Zusage der Einräumung des Wohnungseigentums nach § 40 Abs 2 WEG 2002 verschafft nicht das Recht selbst, sondern nur die Anwartschaft auf einen bestimmten Rang des späteren Bucheintrags. Daher sind die gem § 40 Abs 2 WEG 2002 angemerkten Wohnungseigentumsbewerber noch nicht Buchberechtigte und können durch Eintragungen, die die zu ihren Gunsten erfolgte Anmerkung gemäß § 40 Abs 2 WEG 2002 unberührt lassen, auch nicht in einem bücherlichen Recht beeinträchtigt.
- Bittner, Ludwig
- LG Salzburg, 53 R 278/14k
- § 40 Abs 2 WEG
- Miet- und Wohnrecht
- WOBL-Slg 2016/34
- BG Zell am See, 2891/2013
- OGH, 14.07.2015, 5 Ob 70/15b – Zurückweisung des Revisionsrekurses
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