Zur Antragslegitimation des (ehemaligen) Begünstigten einer Privatstiftung auf Abberufung von Organmitgliedern
- Originalsprache: Deutsch
- WBLBand 27
- Rechtsprechung, 3012 Wörter
- Seiten 109 -112
- https://doi.org/10.33196/wbl201302010901
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Die Eintragung der Änderung einer Stiftungsurkunde ins Firmenbuch gem § 33 Abs 3 Satz 2 PSG ist notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung für die Wirksamkeit einer Änderung. Daher kann zwar eine Änderung der Stiftungsurkunde ohne Eintragung in das Firmenbuch keine Wirksamkeit entfalten; dies bedeutet jedoch nicht, dass jede eingetragene Änderung damit automatisch auch materiell-rechtlich wirksam wäre.
Die Antragslegitimation nach § 27 Abs 2 PSG ist dahin auszulegen, dass diese auch ehemaligen aktuellen Begünstigten zukommt, soweit als Abberufungsgründe solche angeführt werden, die sich auf die Verletzung von Pflichten gegenüber dem Begünstigten beziehen.
- § 27 Abs 2 PSG
- WBl-Slg 2013/39
- OLG Graz, 20.06.2012, 4 R 140/12h-12
- LG Klagenfurt, 03.04.2012, 65 Fr 603/11f-8
- OGH, 15.10.2012, 6 Ob 157/12z
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 33 Abs 3 PSG
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