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wohnrechtliche blätter

Heft 7-8, Juli 2015, Band 28

Zur Antragslegitimation des Mieters während eines Verfahrens nach § 6 MRG nach erfolgter Aufkündigung

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§ 234 ZPO ist im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren nicht anzuwenden. Die Legitimation eines Mieters, gegen den eine Räumungsklage des Vermieters anhängig ist, besteht im Verfahren nach § 6 MRG nur, solange ihm die Möglichkeit einer Entkräftung der Auflösungserklärung des Vermieters offensteht.

  • LGZ Wien, 39 R 207/14a
  • § 6 Abs 1 MRG
  • OGH, 16.12.2014, 5 Ob 216/14x, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
  • WOBL-Slg 2015/82
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 234 ZPO

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