Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

wohnrechtliche blätter

Heft 4, April 2018, Band 31

Zur Anwendbarkeit des Ausnahmetatbestandes nach § 1 Abs 2 Z 1 MG auf ein nach dem 31.12.1967 begründetes Mietverhältnis zur Errichtung eines Gebäudes durch den Mieter

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download

Für die Wirksamkeit der Befristung ist auf die im Zeitpunkt der Befristungsvereinbarung geltende Rechtslage abzustellen. Für zivilgerichtliche Erkenntnisse besteht kein Rückwirkungsverbot. Änderungen der Rsp erfassen auch davor verwirklichte Sachverhalte.

Der Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 1 MG greift auch dann ein, wenn ein Mieter einer Grundstücksfläche darauf ein Superädifikat zu geschäftlichen Zwecken auf eigene Kosten errichtet. Ein nach dem 31.12.1967 begründetes Mietverhältnis zur Errichtung eines Gebäudes durch den Mieter ist daher gem § 1 Abs 2 Z 1 MG iVm § 1 Abs 3 Z 1 MG zur Gänze vom Anwendungsbereich des Mietengesetzes und somit auch von der Befristungsbeschränkung des § 23 Abs 2 MG ausgenommen.

  • § 23 MG
  • § 1 MG
  • OGH, 25.01.2017, 7 Ob 219/16f, Zurückweisung der außerordentlichen Revisionen
  • Miet- und Wohnrecht
  • WOBL-Slg 2018/42
  • LG Feldkirch, 2 R 216/16x

Weitere Artikel aus diesem Heft

WOBL
Kündigung wegen Nichtbenützung der Wohnung
Band 31, Ausgabe 4, April 2018
eJournal-Artikel

30,00 €

WOBL
Kündigung eines unzurechnungsfähigen Mieters wegen unleidlichen Verhaltens
Band 31, Ausgabe 4, April 2018
eJournal-Artikel

30,00 €

WOBL
Bei einmaligem Herstellen von Suchtgift liegt kein nachteiliger Gebrauch vor
Band 31, Ausgabe 4, April 2018
eJournal-Artikel

30,00 €