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Zur Anwendbarkeit des Sektorenregimes auf Neben- und Hilfstätigkeiten
- Originalsprache: Deutsch
- RPA Band 21
- Judikatur, 2598 Wörter
- Seiten 55-58
- https://doi.org/10.33196/rpa202101005501
20,00 €
inkl MwStArt 13 Abs 1 RL 2014/25/EU ist dahin auszulegen, dass er auf Tätigkeiten anwendbar ist, die in der Erbringung von Hausmeister-, Empfangs- und Zugangskontrolldiensten für die Räumlichkeiten von Postdiensteanbietern bestehen, da solche Tätigkeiten einen Zusammenhang mit der Tätigkeit im Postsektor in dem Sinn aufweisen, dass sie tatsächlich der Ausübung dieser Tätigkeit dienen, indem sie es ermöglichen, diese Tätigkeit im Hinblick auf ihre üblichen Ausübungsbedingungen angemessen zu bewerkstelligen.
- Reisner, Hubert
- Art 3 Abs 4 2014/25/EU
- Art 13 Abs 2 lit c RL 2014/25/EU
- Art 6 Abs 2 RL 2014/25/EU
- RPA 2021, 55
- Art 13 Abs 2 lit b RL 2014/25/EU
- Neben- und Hilfstätigkeiten
- Sektorentätigkeit
- Art 13 Abs 1 RL 2014/25/EU
- EuGH, 28.10.2020, C-521/18, „Pegaso und Sistemi di Sicurezza“
- Art 19 Abs 1 RL 2014/25/EU
- Vergaberecht
- Art 4 Abs 2 2014/25/EU
- Anwendbarkeit der Sektorenrichtlinie
- Hausmeister-, Empfangs- und Zugangskontrolldienste