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Zur Anwendbarkeit verbraucherschutzrechtlicher Normen auf den Kommanditisten
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 27
- Rechtsprechung, 5854 Wörter
- Seiten 340-346
- https://doi.org/10.33196/wbl201306034001
30,00 €
inkl MwStDie umfassende Rechtsfähigkeit der Personengesellschaft nach dem Konzept des UGB führt dazu, dass die Gesellschaft alleinige Trägerin von Rechten und Pflichten sowie auch Eigentümerin des Gesellschaftsvermögens ist. Folglich betreibt die Gesellschaft das Unternehmen. Der Kommanditist ist nicht schon allein deshalb Unternehmer, weil er Gesellschafter ist.
Die Unternehmereigenschaft eines Kommanditisten ist für die Anwendbarkeit verbraucherschutzrechtlicher Normen nicht aufgrund einer ausschließlich wirtschaftlichen Betrachtung zu beurteilen. Vielmehr sind teleologische Überlegungen im Hinblick auf die jeweils konkret fragliche Norm anzustellen.
- § 1 UGB
- § 25d KSchG
- OLG Innsbruck, 06.09.2012, 1 R 139/12v-68
- § 105 UGB
- § 1 KSchG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- LG Innsbruck, 19.04.2012, 5 Cg 12/09g-50
- OGH, 19.03.2013, 4 Ob 232/12i
- WBl-Slg 2013/123
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