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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
Heft 8, November 2018, Band 17
Zur Aufrechnung des Gesellschafters gegen Rückforderungsansprüche aus Einlagenrückgewähr und aus Bereicherung
- Originalsprache: Deutsch
- GES Band 17
- Judikatur, 324 Wörter
- Seiten 393-393
- https://doi.org/10.33196/ges201808039301
9,80 €
inkl MwStStützt sich die Gesellschaft bei ihrer Rückforderung auf § 83 GmbHG (Einlagenrückgewähr), kann der Gesellschafter gegen den Rückforderungsanspruch nicht aufrechnen.
Stützt sich die Gesellschaft hingegen auf allgemeines Bereicherungsrecht, besteht kein Aufrechnungsverbot des Gesellschafters.
- Aufrechnung
- Bereicherung
- Gesellschaftsrecht
- Einlagenrückgewähr
- § 83 GmbHG
- OGH, 21.11.2018, 6 Ob 180/18s
- GES 2018, 393
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