Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

wirtschaftsrechtliche blätter

Heft 2, Februar 2020, Band 34

Zur Aufschiebung der Durchführung des angefochtenen Generalversammlungsbeschlusses durch einstweilige Verfügung

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download

Gemäß § 42 Abs 4 GmbHG kann das Gericht die Ausführung eines gemäß § 41 GmbHG angefochtenen Beschlusses aufschieben, wenn ein der Gesellschaft drohender unwiederbringlicher Schaden glaubhaft gemacht wird. § 42 Abs 4 GmbHG ist auch auf nichtige Beschlüsse anwendbar. Die Erlassung einer einstweiligen Verfügung gemäß § 42 Abs 4 GmbHG dient der Absicherung des künftigen Prozesserfolgs im Verfahren auf Beschlussanfechtung bzw Feststellung der Beschlussnichtigkeit.

Zur Erlassung einer einstweiligen Verfügung gemäß § 42 Abs 4 GmbHG ist die Bescheinigung eines drohenden unwiederbringlichen Nachteils erforderlich. Diese Voraussetzung entspricht dem drohenden unwiederbringlichen Schaden gemäß § 381 Z 2 EO. Dabei wird zwar die Ausführung des angefochtenen Beschlusses vermutet und braucht daher nicht gesondert glaubhaft gemacht zu werden. Es bedarf aber insofern der Bescheinigung eines unwiederbringlichen Nachteils für die Gesellschaft, als es auf den Inhalt des angefochtenen Beschlusses, sein Schadenspotenzial ankommt.

Der Beschluss auf Auflösung der Gesellschaft ist zur Dartuung eines drohenden unwiederbringlichen Schadens geeignet.

Zusätzlich bedarf die Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 42 Abs 4 GmbHG der Bescheinigung des zu sichernden Anspruchs, sohin der Bescheinigung der Erfolgsaussichten der Anfechtungsklage. Die Ansicht, dass nur die Erhebung der Anfechtungsklage bzw das Vorliegen der Voraussetzungen der Klagserhebung bescheinigt werden müssten, greift zu kurz, kommt es doch nicht bloß auf die Zulässigkeit, sondern auf die Berechtigung der Anfechtungsklage bzw Klage auf Feststellung der Beschlussnichtigkeit an.

  • § 42 Abs 4 GmbHG
  • OGH, 24.07.2019, 6 Ob 119/19x
  • WBl-Slg 2020/36
  • OLG Wien, 21.05.2019, 5R 54/19a-17
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht

Weitere Artikel aus diesem Heft

WBL
Aktuelle Rechtsentwicklung zum Bildnisschutz nach § 78 UrhG
Band 34, Ausgabe 2, Februar 2020
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Europarecht: Das Neueste auf einen Blick
Band 34, Ausgabe 2, Februar 2020
eJournal-Artikel

30,00 €

30,00 €

WBL
Anerkennung und Vollstreckung
Band 34, Ausgabe 2, Februar 2020
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Urlaubsersatzleistung bei Scheinselbständigkeit
Band 34, Ausgabe 2, Februar 2020
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Gesicherte Entgeltansprüche bei neuerlicher Insolvenz
Band 34, Ausgabe 2, Februar 2020
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Nachtschwerarbeit von Krankenpflegepersonal
Band 34, Ausgabe 2, Februar 2020
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Austritt wegen Gesundheitsgefährdung
Band 34, Ausgabe 2, Februar 2020
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Zum Cash Pooling als verbotene Einlagenrückgewähr
Band 34, Ausgabe 2, Februar 2020
eJournal-Artikel

30,00 €

30,00 €

WBL
Lohn- und Sozialdumping
Band 34, Ausgabe 2, Februar 2020
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Nachträglicher Betriebsschließungsbescheid
Band 34, Ausgabe 2, Februar 2020
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Begründung der Bemessung der Ersatzfreiheitsstrafe
Band 34, Ausgabe 2, Februar 2020
eJournal-Artikel

30,00 €

WBL
Widerspruch zwischen Spruch und Begründung
Band 34, Ausgabe 2, Februar 2020
eJournal-Artikel

30,00 €