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Zur Auslegung der Verbrauchsgüterkauf-RL hinsichtlich der Kaufpreisminderung durch das Gericht von Amts wegen

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Die RL 1999/44/EG ist dahin auszulegen, dass sie Rechtsvorschriften eines MS wie den im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, die, wenn ein Verbraucher, der Anspruch auf angemessene Minderung des im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises eines Verbrauchsguts hat, vor Gericht lediglich die Auflösung dieses Vertrags beantragt, obwohl diese wegen der Geringfügigkeit der Vertragswidrigkeit dieses Verbrauchsguts nicht erwirkt werden kann, dem befassten nationalen Gericht nicht erlauben, eine solche Minderung von Amts wegen zuzusprechen, und zwar auch dann nicht, wenn dieser Verbraucher weder berechtigt ist, seinen ursprünglichen Antrag zu präzisieren, noch, eine neue Klage mit diesem Ziel zu erheben.

  • WBl-Slg 2013/247
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • RL 1999/44/EG des EP und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter
  • EuGH, 03.10.2013, Rs C-32/12, (Soledad Duarte Hueros/Autociba SA, Automóviles Citroën España SA; Juzgado de Primera Instancia n° 2 de Badajoz [Spanien])

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