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Zur Auslegung des vertraglichen Gewährleistungsverzichts

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 33
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
669 Wörter, Seiten 254-255

30,00 €

inkl MwSt

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Im Zweifel sind Verzichtserklärungen restriktiv auszulegen. Somit erstreckt sich ein vertraglicher Gewährleistungsverzicht nicht auf arglistig verschwiegene Mängel und auch nicht auf das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Dies gilt auch bei schlüssiger Zusage. Aus einer Erklärung im Kaufvertrag, dass hinsichtlich der Baulichkeiten rechtskräftige Bau- und Benützungsbewilligungsbescheide und keine unerfüllten baubehördlichen Aufträge vorliegen, kann eine ausdrückliche Zusicherung einer richtigen und baurechtskonformen Ausführung der Gewerke nicht abgeleitet werden.

  • OGH, 25.03.2019, 8 Ob 9/19k, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
  • § 915 ABGB
  • § 929 ABGB
  • § 914 ABGB
  • Miet- und Wohnrecht
  • WOBL-Slg 2020/81
  • OLG Graz, 5 R 138/18f
  • § 922 ABGB

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