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Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Zur Auslegung einer Bankgarantie

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§§ 880a, 914, 915 ABGB. Ist der Wortlaut einer Garantieerklärung nicht eindeutig, ist nach § 914 ABGB auch auf die Absicht der Parteien Bedacht zu nehmen und der Vertrag so auszulegen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht. Mangels feststellbarer Parteienabsicht ist auf § 915 ABGB zurückzugreifen, wobei die Auslegung zu Lasten desjenigen geht, der die Garantie formuliert hat (hier: Verwendung eines Musters des Begünstigten durch die Bank).

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • OGH, 02.09.2020, 3 Ob 97/20s
  • oeba-Slg 2021/2728

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