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Zeitschrift für Informationsrecht
Zur Auslegung einer „irreführenden Geschäftspraxis“
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIR Band 2014
- Judikatur, 4185 Wörter
- Seiten 142-149
20,00 €
inkl MwStEine Geschäftspraxis ist als „irreführend“ im Sinne von Art 6 Abs 1 der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) einzustufen, wenn diese Praxis zum einen falsche Angaben enthält oder den Durchschnittsverbraucher zu täuschen geeignet ist und zum anderen geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er ansonsten nicht getroffen hätte.
Art 2 Buchst k dieser Richtlinie ist dahin auszulegen, dass der Begriff „geschäftliche Entscheidung“ sämtliche Entscheidungen erfasst, die mit der Entscheidung über den Erwerb oder Nichterwerb eines Produkts unmittelbar zusammenhängen.
- Mayer, Anna
- Hintermayr, Johannes
- EuGH, 19.12.2013, C-281/12, Trento Sviluppo srl und Centrale Adriatica Soc coop arl gegen Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato
- Art 6 Abs 1 der Richtlinie 2005/29/EG
- insbesondere Beeinflussung des geschäftlichen Verhaltens
- Medienrecht
- Auslegung zur geschäftlichen Entscheidung
- ZIIR 2014, 142
- Verbraucherschutz
- unlautere Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern
- kumulativer Charakter der Voraussetzungen
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