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- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 33
- Rechtsprechung, 153 Wörter
- Seiten 533-534
- https://doi.org/10.33196/wbl201909053302
30,00 €
inkl MwStBestimmungen in Gesellschaftsverträgen betreffend Aufgriffsrechte zählen zu den korporativen Satzungsbestandteilen und sind daher objektiv nach ihrem Wortlaut und Zweck in ihrem systematischen Zusammenhang auszulegen; eine solche objektive Auslegung hat auch dann zu erfolgen, wenn an dem Rechtsstreit nur die Gründungsgesellschafter oder die Gesellschafter, die die Satzung änderten, beteiligt sind, und zwar unabhängig davon, ob die Gesellschaft personalistisch oder kapitalistisch strukturiert ist.
Unklare und eine mehrfache Deutung zulassende Bestimmungen sind stets in vernünftiger und billiger Weise so auszulegen, dass ihre Anwendung im Einzelfall brauchbare und vernünftige Ergebnisse zeitigt. Es kommt nicht auf den subjektiven Willen an, sondern ist nur der einer objektiven Auslegung zugängliche Wortlaut entscheidend; die Auslegung erfolgt daher anhand der §§ 6 und 7 ABGB. Allerdings kann eine objektive Auslegung durchaus auch berücksichtigen, welches Interesse mit einer Regelung verfolgt wird.
- WBl-Slg 2019/168
- OGH, 23.05.2019, 6 Ob 57/19d
- OLG Wien, 21.01.2019, 12 R 121/18i-30
- § 7 ABGB
- § 6 ABGB
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
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