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Pesek, Reinhard
Zur außerordentlichen Kündigung durch den Bestandnehmer
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 29
- Aufsatz, 10776 Wörter
- Seiten 75-89
- https://doi.org/10.33196/wobl201603007501
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Gemäß § 1117 ABGB kann der Bestandnehmer das Bestandverhältnis außerordentlich kündigen, wenn die Bestandsache unbrauchbar ist. Der folgende Beitrag beleuchtet die Entstehungsgeschichte dieser Bestimmung und geht auf die allgemeinen Grundlagen dieses Rechtsbehelfs ein. Den Schwerpunkt der Untersuchung bildet die Kündigungsmöglichkeit wegen einer Gesundheitsschädlichkeit gemieteter Wohnräume.
- Pesek, Reinhard
- § 364 ABGB
- § 1107 ABGB
- Mangel
- dritte Teilnovelle
- WOBL 2016, 75
- § 1096 ABGB
- Sphärentheorie
- außerordentliche Kündigung
- § 1293 ABGB
- Kündigungserleichterung
- Leistungsstörungen
- Verzicht
- § 1444 ABGB
- § 7 ABGB
- Wohnraum
- wichtiger Grund
- § 1098 ABGB
- Gewährleistung
- Wohnraummiete
- § 929 ABGB
- Gesundheitsgefahr
- § 3 MRG
- § 1304 ABGB
- ordentliche Kündigung
- Zinsminderung
- Auflösung
- § 1117 ABGB
- Unverzüglichkeitsgrundsatz
- Geschäftsgrundlage
- § 901 ABGB
- § 1118 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- Wandlung
- Schadenersatz
- § 863 ABGB
- § 30 MRG
- Wohnrechtsnovelle 2006
- § 1090 ABGB
- Gebrauchsbeeinträchtigung
- Gesundheitsschädlichkeit
- Brauchbarkeit
- § 932 ABGB
- Analogie
- § 928 ABGB
- § 922 ABGB
- § 29 MRG