Zur Auswirkung eines Sanierungs- oder Zahlungsplans nach dem IRÄG auf Absonderungsrechte.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBABand 64
- Rechtsprechung des OGH, 4912 Wörter
- Seiten 448 -453
- https://doi.org/10.47782/oeba201606044801
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§§ 466, 469 AGB; §§ 11, 48, 58, 120, 132, 149, 194 IO. Ansprüche von Absonderungsgläubigern werden durch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und Zustandekommen eines Sanierungs- oder Zahlungsplans nicht berührt. Wird ein Sanierungs- oder Zahlungsplan bestätigt, so sind die gesicherten Forderungen der Absonderungsgläubiger insgesamt jedoch mit dem (Verkehrs-)Wert der Sache begrenzt, an der Absonderungsrechte bestehen. Absonderungsgläubiger müssen das Absonderungsgut daher freigeben, wenn die gesicherten Forderungen in diesem Umfang beglichen werden. Anschließend kann der Schuldner die Löschung von Pfandrechten verlangen. Zuvor kann er einer Hypothekarklage des Absonderungsgläubigers allerdings nicht mit Berufung auf § 149 Abs 1 S 2 IO entgegentreten.
- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
- Hämmerle, Heinz Dieter
- oeba-Slg 2016/2218
- OGH, 26.11.2015, 9 Ob 17/15p
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