


Zur Beachtung baurechtlicher Bestimmungen bei Erlassung einer gerichtlichen Benützungsregelung betreffend schlichtes Miteigentum
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 38
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 823 Wörter, Seiten 71-72
30,00 €
inkl MwSt




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Wenn für ein Wohnhaus eine – mit rechtskräftigem Bescheid aus dem Jahr 1965 erteilte – Benützungsbewilligung vorliegt, führt dies – auch wenn sich die damals geltenden baurechtlichen Bestimmungen in der Zwischenzeit geändert haben sollten und das Haus den aktuellen Bauvorschriften nicht mehr entspräche – nicht dazu, dass die erteilte Benützungsbewilligung wegfällt. Im Übrigen wird durch die bloße Zuweisung des ausschließlichen Nutzungsrechts am Dachgeschoß im Rahmen des § 835 ABGB die Verwendungsart der Räumlichkeiten (die hier jahrzehntelang zu Wohnzwecken genutzt wurden) nicht geändert und keine neue Wohnung im Dachgeschoß geschaffen.
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- OGH, 14.02.2024, 9 Ob 74/23g, Zurückweisung des ordentlichen Revisionsrekurses
- LG Salzburg, 53 R 161/23t
- BG Salzburg, 11 Nc 5/22p
- WOBL-Slg 2025/16
- § 835 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
Wenn für ein Wohnhaus eine – mit rechtskräftigem Bescheid aus dem Jahr 1965 erteilte – Benützungsbewilligung vorliegt, führt dies – auch wenn sich die damals geltenden baurechtlichen Bestimmungen in der Zwischenzeit geändert haben sollten und das Haus den aktuellen Bauvorschriften nicht mehr entspräche – nicht dazu, dass die erteilte Benützungsbewilligung wegfällt. Im Übrigen wird durch die bloße Zuweisung des ausschließlichen Nutzungsrechts am Dachgeschoß im Rahmen des § 835 ABGB die Verwendungsart der Räumlichkeiten (die hier jahrzehntelang zu Wohnzwecken genutzt wurden) nicht geändert und keine neue Wohnung im Dachgeschoß geschaffen.
- OGH, 14.02.2024, 9 Ob 74/23g, Zurückweisung des ordentlichen Revisionsrekurses
- LG Salzburg, 53 R 161/23t
- BG Salzburg, 11 Nc 5/22p
- WOBL-Slg 2025/16
- § 835 ABGB
- Miet- und Wohnrecht