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Zur Beachtung der besonderen Vulnerabilität einer Familie mit minderjährigen Kindern bei Interessensabwägungen nach Art 2 und 3 EMRK bei Rückkehrentscheidungen

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Die besondere Vulnerabilität einer Familie mit minderjährigen Kindern als besonders schutzwürdige Personengruppe ist bei der Beurteilung, ob den revisionswerbenden Parteien bei einer Rückkehr in die Heimat eine Verletzung ihrer durch Art 2 und 3 EMRK geschützten Rechte droht, im Speziellen zu berücksichtigen. Dies erfordert insbesondere eine konkrete Auseinandersetzung damit, welche Rückkehrsituation die revisionswerbenden Parteien tatsächlich vorfinden.

  • ZVG-Slg 2024/42
  • § 57 AsylG
  • § 42 Abs 2 Z 3 lit b VwGG
  • Art 3 EMRK
  • VwGH, 23.02.2023, Ra 2021/18/0078
  • § 42 Abs 2 Z 3 lit c VwGG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • Art 2 EMRK
  • § 8 Abs 1 AsylG

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