Zur Bedeutung des Grundpatents für die Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Arzneimittel
- Originalsprache: Deutsch
- WBLBand 28
- Aufsatz, 8359 Wörter
- Seiten 616 -626
- https://doi.org/10.33196/wbl201411061601
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In letzter Zeit befasste sich der EuGH (zB Ende 2013 im Urteil Eli Lilly) vermehrt damit, wie sich das Grundpatent für die Erteilung eines Schutzzertifikats für Humanarzneimittel (SPC auswirkt. Dieser Beitrag untersucht den Erzeugnisschutz durch ein „gültiges“ Grundpatent im Lichte der Schutzzertifikats-VO, insb von Art 3. Dabei geht es um heikle Rechtsfragen der SPC-Erteilung oder -Verweigerung für Kombinationsarzneimittel, die Schutzerstreckung auf verwandte Erzeugnisse oder die Änderung der Patentansprüche. Diskutiert werden auch die OGH-Rsp zum österr Stoffschutzverbot sowie das umstrittene Thema der Laufzeitbemessung von SPC, das auch die erhebliche ökonomische Bedeutung dieser Rechtsmaterie verdeutlicht.
- Haybäck, Gerwin
- Breit, Isabella
- Swiss Claims
- one SPC per patent – rule
- Kombinationspräparat
- Wirkstoff.
- WBL 2014, 616
- Laufzeitverlängerung
- Grundpatent
- Infringement-Theorie
- SPC
- Humanarzneimittel
- pädiatrische Bevölkerungsgruppe
- Laufzeitberechnung
- Stoffschutzverbot
- Funktionsformel
- Patentlaufzeit
- VO (EG) Nr 469/2009 des EP und des Rates vom 6. 5. 2009 über das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel
- Erzeugnis
- Kombinationserzeugnis
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- Arzneimittel
- Strukturformel
- Ergänzendes Schutzzertifikat
- Schutzerstreckung
- VO (EG) Nr 1901/2006 des EP und des Rates vom 12. 12. 2006 über Kinderarzneimittel
- Disclosure-Theorie
- Genehmigungsverfahren
- Omeprazol
- Kinderarzneimittel
- Pharmaunternehmen
- Pantoprazol
- Einzelwirkstoff
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