


Zur Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen anderer Wohnungseigentümer bei Änderungen
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 37
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1139 Wörter, Seiten 292-294
30,00 €
inkl MwSt




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Die jedenfalls einzelfallabhängige Beurteilung, das Vorbringen lasse nicht auf eine relevante Beeinträchtigung des Mit- und Wohnungseigentümers schließen, ist nicht korrekturbedürftig. Weshalb – selbst deutlich sichtbare – Leitungen im Kellergeschoss und einige wenige durchbohrte Kellerwände zwecks Leitungsverlegung eine unzumutbare Beeinträchtigung bewirken sollten, ist nicht nachvollziehbar.
-
- BG Döbling, 4 Msch 6/22s, Zurückweisung des ordentlichen Revisionsrekurses
- WOBL-Slg 2024/80
- § 58g Abs 3 WEG
- OGH, 19.10.2023, 5 Ob 152/23y
- § 58g Abs 1 WEG
- Miet- und Wohnrecht
- LGZ Wien, 40 R 24/23k
- § 16 Abs 2 Z 1 WEG
- § 16 Abs 2 Z 2 WEG
Die jedenfalls einzelfallabhängige Beurteilung, das Vorbringen lasse nicht auf eine relevante Beeinträchtigung des Mit- und Wohnungseigentümers schließen, ist nicht korrekturbedürftig. Weshalb – selbst deutlich sichtbare – Leitungen im Kellergeschoss und einige wenige durchbohrte Kellerwände zwecks Leitungsverlegung eine unzumutbare Beeinträchtigung bewirken sollten, ist nicht nachvollziehbar.
- BG Döbling, 4 Msch 6/22s, Zurückweisung des ordentlichen Revisionsrekurses
- WOBL-Slg 2024/80
- § 58g Abs 3 WEG
- OGH, 19.10.2023, 5 Ob 152/23y
- § 58g Abs 1 WEG
- Miet- und Wohnrecht
- LGZ Wien, 40 R 24/23k
- § 16 Abs 2 Z 1 WEG
- § 16 Abs 2 Z 2 WEG