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Heft 9, September 2019, Band 33
Zur Berechnung des in Analogie zu § 24 HVertrG zu bildenden Provisionsäquivalents
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 33
- Rechtsprechung, 105 Wörter
- Seiten 532-532
- https://doi.org/10.33196/wbl201909053201
30,00 €
inkl MwStFür das in Analogie zu § 24 HVertrG zu bildende Provisionsäquivalent ist allgemein auf die Handelsspanne des Händlers zuzüglich allfälliger auf die Vermittlungstätigkeit zurückzuführender Sondervergütungen abzustellen. Davon sind jene Vergütungen abzuziehen, die der Händler für Leistungen erhält, die ein Handelsvertreter typischerweise nicht erbringt. Der Abzug von Kosten, die von einem Handelsvertreter typischerweise nicht zu tragen sind (insbesondere auch atypisches Personal) ist sachgerecht, auch wenn die Kosten teilweise auf werbende Tätigkeiten entfallen und daher Vertriebskosten darstellen sollten.
- OLG Wien, 29.01.2019, 10 Ra 58/18z-44
- OGH, 24.05.2019, 8 ObA 17/19m
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- WBl-Slg 2019/165
- § 24 HVertrG
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