Zum Hauptinhalt springen
Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus/​Russ, Alexander

Zur Beschränkung eines öffentlichen Angebots im Internet durch einen Disclaimer auf bestimmte Staaten.

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Z 63 ABB; §§ 1, 5 KMG. Vom Begriff des öffentlichen Angebots sind nur Mitteilungen erfasst, mit denen (auch) Anleger in Österreich angesprochen werden. Es kommt dabei nicht darauf an, von welcher Stelle die Angebote ausgehen, sondern darauf, ob damit Personen in Österreich angesprochen werden sollen.

Falls es nicht allein der Umgehung der inländischen Prospektpflicht dient, kann der Adressatenkreis bei Angeboten im Internet durch einen Disclaimer eingeschränkt werden. Ein wirksamer Disclaimer setzt aber zudem voraus, dass er klar und eindeutig gestaltet und aufgrund seiner Aufmachung als ernst gemeint aufzufassen ist. Einer positiven Kenntnis des Inhalts des Disclaimers durch den Anleger bedarf es indessen nicht.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • Russ, Alexander
  • OGH, 20.01.2015, 4 Ob 164/14t
  • oeba-Slg 2016/2200

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!