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Zur Bestellung eines Kollisionskurators, wenn bereits ein Notliquidator bestellt wurde

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 32
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
900 Wörter, Seiten 409-410

30,00 €

inkl MwSt

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Liegt bei einem Gesellschafter eine Interessenkollision vor und kann die Gesellschaft ohne diesen Gesellschafter nicht vertreten werden, kann Abhilfe grundsätzlich nur durch eine Kuratorbestellung geschaffen werden. Im Stadium der Liquidation können die Beteiligten aber auch gemäß §§ 146 f UGB Abhilfe schaffen.

Die vom Gericht zum zusätzlichen Liquidator bestellte Person kann nach der Entscheidung des Gerichts gemeinsam mit dem Antragsteller, der eine Interessenkollision bei sich nicht behauptet, vertreten. Es ist daher eine Vertretung der Gesellschaft ohne den nach dem Antragsvorbringen von der Kollision betroffenen Liquidator möglich.

  • OGH, 28.02.2018, 6 Ob 1/18t
  • § 8 ZPO
  • LG ZRS Wien, 27.09.2017, 42 R 168/17t-18
  • § 150 Abs 2 UGB
  • BG Innere Stadt Wien, 10.03.2017, 86 Nc 2/17g-8
  • § 146 Abs 2 UGB
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2018/128

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