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Zur Bestellung eines Stiftungskurators

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 30
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1232 Wörter, Seiten 222-223

30,00 €

inkl MwSt

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Mit Ableben des Stifters entsteht eine Privatstiftung von Todes wegen als Vorstiftung.

Die Vorstiftung ist ein Rechtsträger eigener Art, auf den – soweit möglich – die Bestimmungen des PSG Anwendung finden; sie ist rechtsfähig und parteifähig und wird vom (ersten) Stiftungsvorstand vertreten.

Die Vertretungsbefugnis des Stiftungsvorstands umfasst auch hinsichtlich der Vorstiftung sowohl die gerichtliche als auch außergerichtliche Vertretung und gewöhnliche und außergewöhnliche Handlungen.

Auch wenn schon ein (erster) Stiftungsvorstand eingesetzt wurde, ist die Bestellung eines Stiftungskurators nicht ausgeschlossen. Der Stiftungskurator hat auch in diesem Fall nicht die Befugnis, den Anspruch aus der Stiftungserklärung geltend zu machen, sondern die Tätigkeit des (ersten) Stiftungsvorstands zu überwachen und auf ein baldiges Entstehen der Privatstiftung hinzuwirken.

  • OGH, 26.11.2015, 6 Ob 148/15f
  • WBl-Slg 2016/72
  • OLG Graz, 09.06.2015, 4 R 74/15
  • § 17 PSG
  • § 40 PSG
  • § 8 PSG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 7 PSG

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