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Heft 12, Dezember 2022, Band 70
Zur Bestimmtheit der Kreditschuld bei einem FX-Kreditvertrag.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 70
- Rechtsprechung des OGH, 1472 Wörter
- Seiten 928-929
- https://doi.org/10.47782/oeba202212092801
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inkl MwSt§§ 863, 879, 907b ABGB; § 6 KSchG. Ein FX-Kreditvertrag kann auch ohne Geldwechselvertrag durchgeführt werden. Ist der Geldwechselvertrag unwirksam, fällt der FX-Kreditvertrag nicht automatisch weg. Entfielen beim FX-Kreditvertrag die „Konvertierungsklauseln“ und käme auch eine Anwendung des § 907b Abs 1 ABGB nicht in Betracht, so hätte die Kreditrückzahlung dennoch in der Fremdwährung zu erfolgen. Der Kreditvertrag wäre auf dieser Basis zu erfüllen und könnte ohne die beanstandeten Klauseln fortbestehen. Der Kreditnehmer müsste sich die von ihm in fremder Währung zu leistenden Beträge dann – nicht notwendigerweise beim Kreditgeber – selbst beschaffen. Von einer allfälligen Intransparenz oder Missbräuchlichkeit von Umrechnungsklauseln des Geldwechselvertrags ist zu trennen, ob der FX-Kreditvertrag als solcher wirksam zustande gekommen ist, um auch ohne den Geldwechselvertrag bestehen und durchgeführt werden zu können. Dafür müssen die Kreditsumme als Hauptleistungspflicht des Kreditgebers und die Rückzahlungspflicht als Hauptleistungspflicht des Kreditnehmers als essentialia negotii ausreichend bestimmt iS einer eindeutigen Bestimmbarkeit sein. Darüber hinaus ist selbst ein durch die Unbestimmtheit entstehender Mangel „heilbar“ iS eines neuen Vertragsabschlusses, wenn ein späteres Verhalten nach § 863 ABGB eindeutige Schlüsse auf den dann gegebenen bestimmten Bindungswillen zulässt.
- Liebel, Fabian
- Kellner, Markus
- OGH, 29.06.2022, 7 Ob 58/22p
- oeba-Slg 2022/2871
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