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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Zur Beurteilung, ob eine − beabsichtigte − selbständige Tätigkeit zur Stellung als „Schlüsselkraft“ führt, ist der gesamtwirtschaftliche Nutzen der Erwerbstätigkeit maßgeblich
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 3
- Judikatur - Materienrecht, 2446 Wörter
- Seiten 264-268
- https://doi.org/10.33196/zvg201603026401
20,00 €
inkl MwStDas Gutachten der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice könnte im Verfahren grundsätzlich durch den Antragsteller entkräftet oder widerlegt werden. Voraussetzung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels „Rot-Weiß-Rot“-Karte für selbständige Schlüsselkräfte nach § 41 Abs 2 Z 4 NAG ist auch, dass der Fremde im Unternehmen die unternehmerische Entscheidung tatsächlich in eigener Person trifft. Eine lediglich untergeordnete Tätigkeit als Facharbeiter reicht trotz formeller Bestellung als GF einer GmbH nicht aus.
Zu prüfen ist daher neben der Erfüllung der Vorgaben des § 24 AuslBG auch, ob der Bewilligungswerber in seinem Unternehmen tatsächlich eine Schlüsselposition derart einnimmt, dass er die unternehmerischen, sohin auch unternehmensstrategischen Entscheidungen trifft und somit die wesentlichen Lenkungsimpulse für dieses Unternehmen ausgibt und die relevanten unternehmerischen Entscheidungen trifft.
- § 24 AuslBG
- § 41 Abs 3 NAG
- § 41 Abs 4 NAG
- VGW, 21.01.2016, VGW-151/023/5491/2015
- § 37 AVG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- ZVG-Slg 2016/64
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