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Zur dogmatischen Qualifikation von „Mietkaufverträgen“.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 64
- Rechtsprechung des OGH, 4181 Wörter
- Seiten 524-527
- https://doi.org/10.47782/oeba201607052401
20,00 €
inkl MwSt§§ 863, 914, 915, 1052, 1053, 1063, 1090 ABGB; Art 4, 7 EuInsVO; § 31 IPRG. Je nach Vertragsgestaltung steht dem Mietkäufer nach Ablauf der Mietzeit eine Kaufoption zu oder das Eigentum geht zu diesem Zeitpunkt automatisch auf ihn über. Im ersten Fall liegt eine Koppelung zweier Verträge vor, wobei die Mietraten auf den Kaufpreis angerechnet werden und der Mietkäufer mit Ausübung der Option das Eigentum erwirbt. Im zweiten Fall liegt hingegen ein schlichter Kaufvertrag unter Eigentumsvorbehalt vor.
Der Unterschied zum Leasing besteht darin, dass beim Mietkauf die Gebrauchsüberlassung nicht das eigentliche Vertragsziel ist, sondern die Abrede von vornherein auf einen späteren Eigentumserwerb des Mietkäufers gerichtet ist.
- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
- oeba-Slg 2016/2227
- OGH, 11.08.2015, 4 Ob 235/14h
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