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Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Zur Dritthaftung des Bankprüfers.

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§§ 61, 62, 63a BWG; §§ 69 IO; § 275 UGB; § 17 ZPO. Bei der Beurteilung, ob die Nebenintervention zulässig ist, ist kein strenger Maßstab anzulegen. Daher legt der Insolvenzverwalter einer Bank sein Interventionsinteresse ausreichend dar, wenn er Haftungsansprüche der Masse gegen deren geklagten Abschlussprüfer behauptet, die durch ein Obsiegen des klagenden Bankkunden verkürzt werden könnten, ohne dass die Frage nach dem Rang von geprüfter Gesellschaft und geschützten Dritten bei Verteilung der Haftungshöchstsummen der § 275 Abs 2 UGB, § 62a BWG abschließend beantwortet werden müsse.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • oeba-Slg 2022/2834
  • OGH, 16.11.2021, 1 Ob 185/21v

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