Zur Durchbrechung der „Quasirechtskraft“ bei Selbstbemessungsabgaben
Autor
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZSSBand 7
- Inhalt:
- Abgabenverfahren
- Umfang:
- 3039 Wörter, Seiten 4-8
9,80 €
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Die Bekanntgabe von Selbstbemessungsabgaben durch den Abgabepflichtigen löst dieselben Rechtswirkungen (Unwiederholbarkeit, Unabänderlichkeit, Verbindlichkeit) aus wie eine bescheidmäßige Festsetzung – die Selbstbemessung wird „quasirechtskräftig“. Eine Durchbrechung dieser Quasirechtskraft ist im Allgemeinen nur durch Erlassung eines Abgabenbescheids, insbesondere nach Maßgabe des § 201 BAO, möglich. Eine „Selbstdurchbrechung der Quasirechtskraft“ durch eine weitere „berichtigte“ Selbstbemessung sieht die Rechtsordnung nur in besonders geregelten Fällen vor.
- Fiala, Florian
- Quasirechtskraft
- § 201a BAO
- ZSS 2025, 4
- Vollstreckbarkeit
- § 201 BAO
- Rechtskraftdurchbrechung
- Rechtskraft
- § 11 Abs 3 KommStG
- § 21 UStG
- § 226 BAO