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Zur Eigenhaftung von Gehilfen in einer Vertriebskette.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 65
- Rechtsprechung des OGH, 1017 Wörter
- Seiten 48-49
- https://doi.org/10.47782/oeba201701004801
20,00 €
inkl MwSt§§ 863, 1300, 1313a ABGB. Die Eigenhaftung des Erfüllungsgehilfen ist zu bejahen, wenn der Anlageinteressent klar macht, er wolle - bezogen auf eine bestimmte Anlageentscheidung - die einschlägigen Kenntnisse und Verbindungen des Gehilfen in Anspruch nehmen, soweit dieser die Tätigkeit auch wirklich entfaltet. Ein Anlageberater oder -vermittler haftet nämlich für die Verletzung ihn treffender Auskunftspflichten, wenn vom schlüssigen Zustandekommen eines Auskunftsvertrags ausgegangen werden kann.
- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
- oeba-Slg 2017/2308
- OGH, 28.06.2016, 10 Ob 62/15p
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