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Zur Einkommensprognose iZm der Erteilung eines Aufenthaltstitels

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 2
Inhalt:
Judikatur - Materienrecht
Umfang:
1217 Wörter, Seiten 287-288

20,00 €

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Gemäß § 11 Abs 2 Z 4 NAG dürfen Aufenthaltstitel nur dann erteilt werden, wenn der Aufenthalt des Fremden zu keiner finanziellen Belastung einer Gebietskörperschaft führt. Der Aufenthalt eines Fremden führt iSd § 11 Abs 5 NAG jedenfalls zu keiner finanziellen Belastung, wenn feste und regelmäßige Einkommen vorhanden sind, welche eine Lebensführung ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen ermöglichen und der Höhe nach den Richtsätzen des § 293 ASVG entsprechen. Entspricht das erwirtschaftete Einkommen nur knapp nicht dem erforderlichen Betrag des § 293 ASVG, rechtfertigt dies alleine noch keine sofortige Abweisung des Antrages. Ist die zu erwartende Einkommensprognose wie im vorliegenden Fall positiv, da eine persönliche Kleinkindbetreuung durch die Ehegattin des Antragstellers nicht mehr erforderlich ist, sodass diese nun auch wieder einer Arbeit nachgehen kann – wozu diese auch gewillt ist – kann davon ausgegangen werden, dass der Aufenthalt zu keiner finanziellen Belastung einer Gebietskörperschaft führt.

  • § 11 Abs 2 Z 4 NAG
  • § 293 ASVG
  • ZVG-Slg 2015/62
  • § 11 Abs 5 NAG
  • LVwG Stmk, 20.11.2014, LVwG v. 26.8-3686/2014
  • Verwaltungsverfahrensrecht

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