


Zur Eintragung einer OG von Drittstaatsangehörigen
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 34
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 83 Wörter, Seiten 653-653
30,00 €
inkl MwSt




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Nach § 32 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz bedarf – mit Ausnahme der Fälle des § 2 Abs 1 Z 7 NAG – die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit der Ausstellung eines Aufenthaltstitels mit entsprechendem Zweckumfang.
Schon aus § 32 NAG ergibt sich, dass die Abweisung des Eintragungsbegehrens zu Recht erfolgte, ist doch nicht ansatzweise ersichtlich, wie die Eintragungswerber ohne entsprechenden Aufenthaltstitel im Sinne des § 32 NAG den rechtlich erforderlichen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung der Gesellschaft ausüben können.
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- WBl-Slg 2020/214
- OLG Graz, 18.12.2019, 4R187/194R192/19s-594R192/19s-60
- § 32 NAG
- OGH, 20.02.2020, 6 Ob 31/20g
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
Nach § 32 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz bedarf – mit Ausnahme der Fälle des § 2 Abs 1 Z 7 NAG – die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit der Ausstellung eines Aufenthaltstitels mit entsprechendem Zweckumfang.
Schon aus § 32 NAG ergibt sich, dass die Abweisung des Eintragungsbegehrens zu Recht erfolgte, ist doch nicht ansatzweise ersichtlich, wie die Eintragungswerber ohne entsprechenden Aufenthaltstitel im Sinne des § 32 NAG den rechtlich erforderlichen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung der Gesellschaft ausüben können.
- WBl-Slg 2020/214
- OLG Graz, 18.12.2019, 4R187/194R192/19s-594R192/19s-60
- § 32 NAG
- OGH, 20.02.2020, 6 Ob 31/20g
- Allgemeines Wirtschaftsrecht