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- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 34
- Rechtsprechung, 83 Wörter
- Seiten 653-653
- https://doi.org/10.33196/wbl202011065301
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inkl MwStNach § 32 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz bedarf – mit Ausnahme der Fälle des § 2 Abs 1 Z 7 NAG – die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit der Ausstellung eines Aufenthaltstitels mit entsprechendem Zweckumfang.
Schon aus § 32 NAG ergibt sich, dass die Abweisung des Eintragungsbegehrens zu Recht erfolgte, ist doch nicht ansatzweise ersichtlich, wie die Eintragungswerber ohne entsprechenden Aufenthaltstitel im Sinne des § 32 NAG den rechtlich erforderlichen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung der Gesellschaft ausüben können.
- WBl-Slg 2020/214
- OLG Graz, 18.12.2019, 4R187/194R192/19s-594R192/19s-60
- § 32 NAG
- OGH, 20.02.2020, 6 Ob 31/20g
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
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