Zum Hauptinhalt springen
Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Zur Exekution auf Vermögensrechte (Rechte aus Schenkungswiderruf).

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

§ 326 EO. Für die Tauglichkeit eines Rechts als Exekutionsobjekt iSd §§ 326 ff EO genügt deren mittelbare Verwertbarkeit. Das Recht muss daher nicht selbst verwertbar sein, sondern es genügt, dass dessen Ausübung den Zugriff auf verwertbares Vermögen ermöglicht. Taugliches Exekutionsobjekt sind daher auch Ansprüche auf Feststellung der Nichtigkeit eines Schenkungsvertrags betreffend bestimmte mit Wohnungseigentum verbundene Liegenschaftsanteile sowie auf Löschung der aufgrund dieses Schenkungsvertrags erfolgten bücherlichen Eintragungen.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • OGH, 03.04.2024, 3 Ob 223/23z
  • oeba-Slg 2024/3029

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!