


Zur fehlenden Antragslegitimation von Nachbarn im UVP-Feststellungsverfahren
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 3
- Inhalt:
- Judikatur - Materienrecht
- Umfang:
- 889 Wörter, Seiten 337-338
20,00 €
inkl MwSt




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Nachbarn kommt im UVP-Feststellungsverfahren keine Antragslegitimation zu. Daran ändert auch nichts, dass Nachbarn nunmehr durch die UVP-G-Novelle 2016, BGBl I Nr 4/2016, in § 3 Abs 7a UVP-G 2000 die Berechtigung eingeräumt wurde, gegen einen negativen UVP-Feststellungsbescheid Beschwerde an das BVwG zu erheben, weil sich die Beschwerde nicht gegen einen negativen UVP-Feststellungsbescheid, sondern gegen einen Bescheid richtet, mit dem die Antragslegitimation der Beschwerdeführer betreffend ein UVP-Feststellungsverfahren zurückgewiesen wurde.
-
- § 3 Abs 7 UVP-G
- Art 11 UVP-RL
- § 3 Abs 7a UVP-G
- BVwG, 24.03.2016, W104 2121923-1/8E
- Verwaltungsverfahrensrecht
- ZVG-Slg 2016/80
Nachbarn kommt im UVP-Feststellungsverfahren keine Antragslegitimation zu. Daran ändert auch nichts, dass Nachbarn nunmehr durch die UVP-G-Novelle 2016, BGBl I Nr 4/2016, in § 3 Abs 7a UVP-G 2000 die Berechtigung eingeräumt wurde, gegen einen negativen UVP-Feststellungsbescheid Beschwerde an das BVwG zu erheben, weil sich die Beschwerde nicht gegen einen negativen UVP-Feststellungsbescheid, sondern gegen einen Bescheid richtet, mit dem die Antragslegitimation der Beschwerdeführer betreffend ein UVP-Feststellungsverfahren zurückgewiesen wurde.
- § 3 Abs 7 UVP-G
- Art 11 UVP-RL
- § 3 Abs 7a UVP-G
- BVwG, 24.03.2016, W104 2121923-1/8E
- Verwaltungsverfahrensrecht
- ZVG-Slg 2016/80