


Zur Festsetzung einer Rahmengebühr in Verfahren über eine Hausdurchsuchung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 29
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 863 Wörter, Seiten 541-542
30,00 €
inkl MwSt




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Im Verfahren über Hausdurchsuchungen ist das Erlassen des Hausdurchsuchungsbefehls allein noch kein sachlicher Grund, der eine Zahlungspflicht des Antragsgegners begründen kann. Unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben ist eine Rahmengebühr vielmehr nur in jenen Fällen festzusetzen, in denen der Antragsgegner eine gerichtliche Tätigkeit (etwa durch Widerspruch nach § 12 Abs 5 WettbG oder Rekurserhebung gegen den Hausdurchsuchungsbefehl) erfolglos in Anspruch genommen hat.
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- § 12 Abs 5 WettbG
- § 50 Z 4 KartG
- § 50 Z 2 KartG
- § 50 Z 5 KartG
- § 50 Z 3 KartG
- WBl-Slg 2015/182
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OLG Wien als Kartellgericht, 24.03.2014, GZ 27 Kt 3/14-9
- OGH als KOG, 13.05.2015, 16 Ok 7/14m, „Rahmengebühr“
- § 50 Z 6 KartG
Im Verfahren über Hausdurchsuchungen ist das Erlassen des Hausdurchsuchungsbefehls allein noch kein sachlicher Grund, der eine Zahlungspflicht des Antragsgegners begründen kann. Unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben ist eine Rahmengebühr vielmehr nur in jenen Fällen festzusetzen, in denen der Antragsgegner eine gerichtliche Tätigkeit (etwa durch Widerspruch nach § 12 Abs 5 WettbG oder Rekurserhebung gegen den Hausdurchsuchungsbefehl) erfolglos in Anspruch genommen hat.
- § 12 Abs 5 WettbG
- § 50 Z 4 KartG
- § 50 Z 2 KartG
- § 50 Z 5 KartG
- § 50 Z 3 KartG
- WBl-Slg 2015/182
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OLG Wien als Kartellgericht, 24.03.2014, GZ 27 Kt 3/14-9
- OGH als KOG, 13.05.2015, 16 Ok 7/14m, „Rahmengebühr“
- § 50 Z 6 KartG