Zum Hauptinhalt springen

Zur Förderpflicht des Arbeitgebers gegenüber Behinderten

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Wird der Zugang zum Intranet des Arbeitgebers allen extern beschäftigten Arbeitnehmern verweigert, liegt keine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung eines davon auch betroffenen Behinderten.

Die in § 6 Abs 1a BEinstG festgelegte Förderungspflicht des Arbeitgebers dient der Ergänzung des Diskriminierungsverbotes. Eine eigenständige mit Schadenersatzpflichten verbundene Förderpflicht ergibt sich daraus nicht.

  • Art 5, 6 Richtlinie 2000/78/EG
  • OLG Wien, 29.05.2015, 8 Ra 148/10h-30
  • § 7b BEinstG
  • § 7e BEinstG
  • § 6 Abs 1a BEinstG
  • § 7c BEinstG
  • § 7a BEinstG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2016/10
  • OGH, 24.09.2015, 9 ObA 98/15z
  • § 7d BEinstG

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!