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Zur Frage, ob § 12a Abs 3 MRG EU-Ausländer beim Erwerb von Beteiligungen diskriminiert
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 29
- Rechtsprechung, 1022 Wörter
- Seiten 93-94
- https://doi.org/10.33196/wobl201603009301
30,00 €
inkl MwStDie Bestimmung des § 12a Abs 3 MRG enthält keine Diskriminierung des Erwerbs von Beteiligungen durch EU-Ausländer. Auch sonst begründet § 12a Abs 3 MRG keine – über das allgemeine Diskriminierungsverbot hinausgehende – Beschränkung von durch den Vertrag garantierten Freiheiten, weil durch das dem Vermieter eingeräumte Recht zur Anhebung des bisherigen Mietzinses auf einen angemessenen – marktkonformen – Betrag keineswegs der Marktzugang erschwert oder weniger attraktiv gemacht wird.
- Art 63 AEUV
- LGZ Wien, 40 R 225/14f
- Art 267 AEUV
- Art 49 AEUV
- OGH, 24.02.2015, 5 Ob 224/14y – Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- WOBL-Slg 2016/26
- Miet- und Wohnrecht
- § 12a Abs 3 MRG
- BG Innere Stadt Wien, 30 MSch 21/13h
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