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wohnrechtliche blätter

Heft 3, März 2016, Band 29

Zur Frage, ob § 12a Abs 3 MRG EU-Ausländer beim Erwerb von Beteiligungen diskriminiert

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Die Bestimmung des § 12a Abs 3 MRG enthält keine Diskriminierung des Erwerbs von Beteiligungen durch EU-Ausländer. Auch sonst begründet § 12a Abs 3 MRG keine – über das allgemeine Diskriminierungsverbot hinausgehende – Beschränkung von durch den Vertrag garantierten Freiheiten, weil durch das dem Vermieter eingeräumte Recht zur Anhebung des bisherigen Mietzinses auf einen angemessenen – marktkonformen – Betrag keineswegs der Marktzugang erschwert oder weniger attraktiv gemacht wird.

  • Art 63 AEUV
  • LGZ Wien, 40 R 225/14f
  • Art 267 AEUV
  • Art 49 AEUV
  • OGH, 24.02.2015, 5 Ob 224/14y – Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
  • WOBL-Slg 2016/26
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 12a Abs 3 MRG
  • BG Innere Stadt Wien, 30 MSch 21/13h

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