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Heft 12, Dezember 2015, Band 28
Zur Frage, ob § 37 Abs 5 Satz 3 WEG 2002 um das Erfordernis der Bestimmtheit des späteren Mindesteigentumsanteils teleologisch zu reduzieren ist, sodass auch einem Wohnungseigentumsbewerber, der nicht Miteigentümer der Liegensc...
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 28
- Rechtsprechung, 2880 Wörter
- Seiten 394-397
- https://doi.org/10.33196/wobl201512039401
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inkl MwStWollte man im Anwendungsbereich des § 37 Abs 5 Satz 3 WEG 2002 vom Erfordernis der Prognostizierbarkeit des Miteigentumsanteils absehen und dem angemerkten WE-Bewerber, dessen Miteigentumsanteil noch nicht eingeschätzt werden kann, (weitgehend) dieselben Rechte einräumen wie dem angemerkten Bewerber, der bereits schlichter Miteigentümer ist, wäre die vom Gesetzgeber in § 37 Abs 5 WEG 2002 angeordnete Differenzierung weitestgehend ausgehöhlt. Eine teleologische Reduktion ist damit schon aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen.
- Vonkilch, Andreas
- § 37 Abs 5 WEG
- § 30 Abs 1 Z 1 WEG
- OGH, 24.03.2015, 5 Ob 43/15g
- § 40 Abs 2 WEG
- Miet- und Wohnrecht
- BG Fünfhaus, 12 MSch 9/13x
- WOBL-Slg 2015/166
- LGZ Wien, 38 R 126/14g
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