



Zur Frage, ob auch Lärmimmissionen, die keine Veränderung des Mietgegenstands an sich bewirken, vom Mieter im Rahmen des außerstreitigen Verfahrens gem § 8 Abs 2 MRG iS einer Unterlassung und Wiederherstellung bekämpft werden k...
- Originalsprache: Deutsch
- WOBLBand 29
- Rechtsprechung, 1334 Wörter
- Seiten 219-220
30,00 €
inkl MwStDas Ausmaß der Lärmbelastung stellt eine relevante Eigenschaft eines Mietgegenstands dar. Dauerhafte Lärmimmissionen, die als Folge der Durchführung von Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten iSd § 8 Abs 2 MRG von einem allgemeinen Teil des Hauses oder einem anderen Mietgegenstand ausgehen, verändern die für seine Nutzung relevanten Eigenschaften des Mietgegenstands. Daher ist eine Lärmbeeinträchtigung iSd § 8 Abs 2 MRG als eine mögliche Veränderung des Bestandgegenstands zu sehen und damit im besonderen außerstreitigen Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 5 MRG zu beurteilen.
- Etzersdorfer, Ingmar
- § 8 Abs 2 MRG
- BG Josefstadt, 5 Msch 14/14a
- Miet- und Wohnrecht
- WOBL-Slg 2016/75
- OGH, 30.10.2015, 5 Ob 176/15s
- LGZ Wien, 39 R 348/14m
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