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wohnrechtliche blätter

Heft 4, April 2018, Band 31

Zur Frage ob der Eigentümer von schlichten Miteigentumsanteilen, der Teile der Liegenschaft als WE-Objekte verkauft, durch den Verkauf zum WE-Organisator wird

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Der Eigentümer einer Liegenschaft, an der WE begründet werden soll, wird als WE-Organisator behandelt, wenn er Schritte zur WE-Begründung setzt oder billigt. Der Erwerb von Liegenschaftsanteilen von einem früheren Alleineigentümer, mag dieser auch die Stellung eines WE-Organisators gehabt haben, bewirkt jedoch noch nicht den Übergang von Pflichten des WE-Organisators.

  • LG Wiener Neustadt, 19 R 109/16i
  • § 2 WEG
  • WOBL-Slg 2018/47
  • Miet- und Wohnrecht
  • OGH, 23.10.2017, 5 Ob 171/17h
  • § 43 WEG

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