


Zur Frage, ob der ORF der Auskunftspflicht iSd Art 20 Abs 4 B-VG unterliegt
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 11
- Inhalt:
- Materienrecht
- Umfang:
- 2013 Wörter, Seiten 569-572
20,00 €
inkl MwSt




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Allein in dem Umstand, dass der ORF zur Erfüllung eines öffentlich-rechtlichen Auftrags verpflichtet ist, kann das Verwaltungsgericht Wien angesichts der Konkurrenzsituation am Medienmarkt, der organisatorischen Unabhängigkeit des ORF und der fehlenden hoheitlichen Aufgaben, keine Aufgaben der Verwaltung iSd Art. 20 Abs. 4 B-VG erkennen. Das Auskunftspflichtgesetz ist auf den ORF daher nicht anwendbar. Folglich kann der ORF bzw. eines seiner Organe keinen Bescheid über die Verweigerung der Auskunft in Zusammenhang mit einem Auskunftsbegehren gem. § 4 AuskunftspflichtG erlassen.
-
- § 1 Abs 2 ORF-G
- § 19 Abs 2 ORF-G
- § 22 Abs 3 ORF-G
- VwG Wien, 30.07.2024, VGW-101/32/8442/2024
- ZVG-Slg 2024/74
- Art 20 Abs 4 B-VG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 4 AuskunftspflichtG
- § 32 Abs 1 ORF-G
- § 1 Abs 1 AuskunftspflichtG
Allein in dem Umstand, dass der ORF zur Erfüllung eines öffentlich-rechtlichen Auftrags verpflichtet ist, kann das Verwaltungsgericht Wien angesichts der Konkurrenzsituation am Medienmarkt, der organisatorischen Unabhängigkeit des ORF und der fehlenden hoheitlichen Aufgaben, keine Aufgaben der Verwaltung iSd Art. 20 Abs. 4 B-VG erkennen. Das Auskunftspflichtgesetz ist auf den ORF daher nicht anwendbar. Folglich kann der ORF bzw. eines seiner Organe keinen Bescheid über die Verweigerung der Auskunft in Zusammenhang mit einem Auskunftsbegehren gem. § 4 AuskunftspflichtG erlassen.
- § 1 Abs 2 ORF-G
- § 19 Abs 2 ORF-G
- § 22 Abs 3 ORF-G
- VwG Wien, 30.07.2024, VGW-101/32/8442/2024
- ZVG-Slg 2024/74
- Art 20 Abs 4 B-VG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 4 AuskunftspflichtG
- § 32 Abs 1 ORF-G
- § 1 Abs 1 AuskunftspflichtG