Zur Hauptnavigation springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seiteninhalt springen Zum Fußbereich springen

Zur Frage, ob die Inanspruchnahme von Mitteln der Wohnbauförderung für die Sanierung von allgemeinen Teilen eines Gebäudes bzw der darin neu errichteten anderen Wohnungen einer Kurzzeitvermietung entgegenstehen

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 11
Inhalt:
Materienrecht
Umfang:
2031 Wörter, Seiten 562-565

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download
Artikel Zur Frage, ob die Inanspruchnahme von Mitteln der Wohnbauförderung für die Sanierung von allgemeinen Teilen eines Gebäudes bzw der darin neu errichteten anderen Wohnungen einer Kurzzeitvermietung entgegenstehen in den Warenkorb legen

Aus dem Wortlaut des § 129 Abs. 1a Z 2 BauO für Wien ergibt sich, dass eine Inanspruchnahme von Mitteln der Wohnbauförderung für die Sanierung von allgemeinen Teilen des Hauses wie Mauerwerk, Stiegenhaus, Fenster, Türen etc. für die beabsichtigte Kurzzeitvermietung einzelner Wohnungen unschädlich ist. Der Gesetzeswortlaut spricht diesbezüglich ausdrücklich von „Errichtung der Wohnung“ und umfasst somit bereits von seinem Wortlaut her nicht eine Sanierung von allgemeinen Teilen des Hauses.

  • § 129 Abs 1a BauO Wr
  • VwG Wien, 29.07.2024, VGW-111/077/7767/2024VGW-111/V/077/7769/2024
  • ZVG-Slg 2024/72
  • § 29 Abs 3 VwGVG
  • Verwaltungsverfahrensrecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zum Newsletter von Verlag Österreich anmelden

Kundenservice