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wohnrechtliche blätter

Heft 12, Dezember 2015, Band 28

Zur Frage, ob durch die faktisch erfolgte Rückzahlung aus der Rücklage der Eigentümergemeinschaft ein vom Verwalter zu vertretender Schaden entsteht

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Allein damit, dass eine Sanierung tatsächlich unterbleibt, fällt der Rechtsgrund der Zahlung der Sondervorschreibung nicht weg und entsteht einer Miteigentümerin daher auch kein Kondiktionsanspruch nach § 1435 ABGB.

Der einzelne Miteigentümer kann zur Rücklage geleistete, noch nicht verbrauchte Beträge aus dem angesparten Teil der Rücklage nicht zurückverlangen, und zwar auch nicht bei seinem Ausscheiden aus der Eigentümergemeinschaft infolge Veräußerung seines Anteils.

  • § 20 WEG
  • OGH, 02.07.2015, 2 Ob 188/14g
  • § 1435 ABGB
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 31 WEG
  • LG Feldkirch, 3 R 96/14m
  • § 23 WEG
  • BG Feldkirch, 20 C 681/10v
  • WOBL-Slg 2015/165

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