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Zur Frage, ob ein Chinarestaurant bei unspezifischer Widmung des Wohnungseigentumsobjekt als „Geschäft“ im Wohnungseigentumsvertrag betrieben werden kann
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 29
- Rechtsprechung, 932 Wörter
- Seiten 104-106
- https://doi.org/10.33196/wobl201603010402
30,00 €
inkl MwStWurde keine spezielle Geschäftsraumwidmung zwischen den Mit- und Wohnungseigentümern vereinbart, ist die Umwandlung des Gegenstands und der Betriebsform erst dann eine genehmigungsbedürftige Änderung, wenn dabei die Grenzen des Verkehrsüblichen überschritten werden.
- Vonkilch, Andreas
- WOBL-Slg 2016/31
- OGH, 30.10.2015, 5 Ob 192/15v – Zurückweisung der Revision
- Miet- und Wohnrecht
- § 523 ABGB
- LG Salzburg, 12 Cg 34/14v
- § 16 Abs 2 WEG
- OLG Linz, 3 R 76/15i
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